In Planung

Solarpark
"Am Krekenberg"
Ortsteil Tarmow

Gemeinsam mit der Gemeinde Fehrbellin
auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Solarpark Tarmow (Beispielbild)
Sonnenenergie

~ 83 MW

Gesamtleistung

~ 50 Tonnen

Jährliche CO2-Einsparung

23.000 Haushalte

Jährliche Stromproduktion

Das Vorhaben

Das Klima schützen und Unabhängigkeit schaffen

Durch die Errichtung eines Solarparks am Rande des Ortes Tarmow können - bei Umsetzung der bis zu 83 MW geplanten Sonnenkraftwerksgröße - jährlich rund 50 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Gemeinde Fehrbellin mit ihrem Ortsteil Tarmow leistet so einen wichtigen und aktiven Beitrag gegen den Klimawandel und setzt einen Meilenstein auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Dabei liefert der Solarpark Strom für umgerechnet rund 23.000 Haushalte.

Durch das EEG ist sichergestellt, dass die Gemeinde am finanziellen Ertrag der Anlage beteiligt ist.

Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen tragen maßgeblich zur umweltschonenden Stromversorgung durch Erneuerbare Energien bei. Da allerdings die zur Verfügung stehenden Dachflächen nicht allein für eine flächendeckende Stromversorgung ausreichen, ist die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen von zunehmender Bedeutung. Diese sind inzwischen auch günstiger als neu errichtete, konventionelle Kraftwerke und verfügen über große kurzfristige Ausbaupotentiale.
Geeignete Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz.

Die ener.venture GmbH vereint Weggefährten der etablierten Unternehmen re.venture GmbH aus Berlin und ENERGISTO eG aus München. Neben komplementären Fähigkeiten, geprägt durch die internationale Erfahrung im Bereich Erneuerbarer Energien, verbindet uns vor allem unsere Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung von Photovoltaikkraftwerken. Dabei liegt uns die bestmögliche Integration aller Akteure, von Gemeinden über Landwirte, lokale Wertschöpfungsketten bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern, sehr am Herzen. Dazu gehört auch, den örtlichen Umwelt- und Naturschutz zu stärken. Kurzum: „Ein ganzheitlich wirkendes und ökologisch sinnvolles Ergebnis“.
Mehr über uns.

Aktuelles

Wo steht das Projekt gerade?

16.11.2023

Gemeindevertretungssitzung – TOP6:
Beschlussvorlage über die Abwägung, den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Ergebnis: Der Auslegungsbeschluss wurde mit großer Mehrheit gebilligt.
Zur Gemeinde Fehrbellin

20.4.2023

Positiver Beschluss über den vorläufigen Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

12.5.2022

Aufstellungsbeschluss

Planungsstand

Lernen Sie den Solarpark kennen

Standort
Solarpark Tarmow Standort
Standort

Entlang der A24, zwischen der Autobahn und Tarmow.

Entwurfsplanung
Solarpark Tarmow Entwurfsplanung
Entwurfsplanung

Modulbelegung Solarpark "Am Krekenberg" (Entwurf)

Spezifikationen
Fläche gesamt Ca. 87 ha
Gesamtfläche PV Ca. 59 ha
Fläche für ökologische Ausgleichsmaßnahmen Ca. 28 ha
Gesamtwechselrichterleistung 69.250 kVA
Gesamtmodulleistung 82.996,65 kWp
Stromerzeugung p.a. Ca. 87 GWh
Versorgte Haushalte ~23.000
Zeitschiene
Solarpark Tarmow Zeitschiene
Zeitschiene
Visualisierung
Solarpark integriert sich parallel zur Autobahn ins Landschaftsbild
Solarpark Tarmow Visualisierung vorher
Ansicht heute

Ansicht heute:
Ohne den Solarpark

Solarpark Tarmow Visualisierung nachher
Ansicht mit dem Solarpark

Ansicht mit dem Solarpark:
Keine Sichtbarkeit des Solarparks nach Bepflanzung der 28ha großen Ausgleichsfläche. (Bestandteil der gepachteten Solarparkfläche)

Der Solarpark im Einklang mit der Natur

Sonnenkraftwerk auf Wiese
Fuchs in Wiese

Umsichtige Planung

Die Umwelt vor Ort im Blick

In der Planung des Solarparks nehmen wir größtmögliche Rücksicht auf die Natur vor Ort. So halten wir uns zum Beispiel nach Möglichkeit an die Vorgaben zur Errichtung eines Solarparks, welche der NABU veröffentlicht hat. Wir achten darauf, dass der Gesamtversiegelungsgrad einer PV-Freiflächenanlage 5% der Fläche nicht überschreitet, der Zaun um die Anlage herum hat einen Abstand zum Boden von 15-20 cm, um den Wechsel von Kleintieren zu ermöglichen und außerhalb des Zaunes wird ein standortabhängiger ca. 3 Meter breiter Grünstreifen mit naturnah gestaltetem Heckenbewuchs aus einheimischen Arten als Biotop und Sichtschutz vorgesehen werden.
Darüber hinaus wird rund ein Drittel der Fläche (28 von 87 Hektar) für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, welche nach Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde geplant und umgesetzt werden.

Die Natur profitiert von:

  • Ansaat von Blumenwiesen, um Lebensraum für die Tierwelt und ein ausgeglichenes Landschaftsbild zu schaffen.
  • Entstehung von Quellhabitaten, die auf die Umgebung ausstrahlen.
  • PV auf Äckern mit niedrigen Ertragswerten ermöglicht Schaffung von neuem Lebens- und Nahrungsraum für Nützlinge, was durch die natürliche Bestäubung wiederum der benachbarten Landwirtschaft zugutekommt.
  • Zäune mit Bodenfreiheit garantieren Bewegungsfreiheit für kleinere Tiere wie zum Beispiel Kaninchen und Füchse.
  • In Absprache mit der zuständigen UNB und/ oder des örtlichen Nabu, besteht die Möglichkeit gezielt Rückzugsmöglichkeiten für heimische Tiere zu schaffen. Möglich sind zum Beispiel Insektenhotels, Eidechsenhügel oder andere Nisthilfen für geschützte Arten wie zum Beispiel Fledermäuse.
  • In Zusammenarbeit mit örtlichen Imkern können vor Ort Bienenvölker angesiedelt werden.
  • Durch die Umzäunung wird ein Rückzugsraum für Tiere geschaffen, in dem sie ungestört von Spaziergängern, Hunden und Landmaschinen leben können.
  • Gezielte Ausgleichsmaßnahmen ermöglichen die Schaffung neuer Biotope oder Biotopvernetzungen.
  • Ausgleichsmaßnahmen ermöglichen eine Aufwertung des landschaftlichen Status Quo. So können gezielt Streuobst- und Blumenwiesen angelegt sowie Bäume gepflanzt werden, die das landschaftliche Bild aufwerten.

Antworten

Gut zu wissen

Die Gemeinde Fehrbellin plant 2% der Gemeindefläche mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen bebauen zu lassen. Auf Grund der Lage der verschiedenen umliegenden Schutzgebiete kommen hierfür überwiegend nur landwirtschaftliche Flächen in Frage. Bei der Planung des Solarparks Tarmow halten wir uns an die strengen Anforderungen des „Kriterienkatalogs zur Errichtung von Solarparks“ der Gemeinde, der die Errichtung auf sehr fruchtbaren Böden ausschließt.

Durch die Nichtbewirtschaftung des Bodens während des Solarparkbetriebs, besteht eine hohe Chance, dass nach dem Rückbau des Solarparks ein ertragsreicherer Boden zur Verfügung steht.

Der im Solarpark erzeugte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Ein Teil des Parks liegt im EEG-förderfähigen Bereich entlang der Autobahn und demnach kann diese Strommenge über einen möglichen Ausschreibungszuschlag der Bundesnetzagentur vergütet werden. Die produzierte Strommenge des anderen Teils des Solarparks wird über Stromabnahmeverträge, sogenannte „PPA-Verträge“ direkt vertrieben. Hier ist es beispielsweise denkbar den Strom an Großverbraucher im ansässigen Gewerbegebiet zu liefern.

Nein. Im Rahmen des Genehmigungsprozesses wurde ein Blendgutachten erstellt, welches auch Teil der Genehmigungsunterlagen ist. Die durch das Gutachten erlangten Erkenntnisse fließen in die Planung ein, um eine Beeinträchtigung für Autofahrer und Anwohner auszuschließen.

In Bezug auf die Mahd sind wir bereits im Gespräch mit einem örtlichen Schäfer, um diese auf natürliche Art zu übernehmen. Durch eine Schafbeweidung würde, neben der Mahd, automatisch auch die Qualität und Bodendiversität des Bodens erhöht. Ebenso soll auch die Grünpflege lokal vergeben werden, auch hier sind wir bereits in entsprechenden Gesprächen.

Grundsätzlich gelten Solaranlagen als sicher und zuverlässig. Die einzelnen Module bestehen zum Großteil aus Glas (Anteil 80-90%) und einem Rahmen aus Aluminium. Weitere Bestandteile sind, in geringem Anteil, Kupfer und Silber in den Lötverbindungen. Die Solarzellen selbst bestehen aus Silizium. Wie bei jedem elektrischen System besteht ein geringes Brandrestrisiko. Um hier präventiv Sorge zu tragen, wird derzeit noch ein Brandschutzkonzept zusammen mit der örtlichen Feuerwehr erstellt, welches Teil der Genehmigungsunterlagen sein wird. Zudem prüfen wird die Errichtung eines Löschteichs auf einer direkt an den Solarpark angrenzenden Fläche.

Durch die aktuelle Fassung des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) dürfen Gemeinden mit Ihren Ortsteilen in definiertem Maße am finanziellen Ertrag des Solarparks beteiligt werden. So entsteht neben einer ergänzenden Gewerbesteuereinnahme im späteren Betrieb des Solarparks in Tarmow eine zusätzliche Einnahmequelle für die Gemeinde von der Inbetriebnahme an über die gesamte Betriebsdauer von bis zu 35 Jahren. Zudem wird ein Aktivitätenkonzept für weitere Maßnahmen bspw. rundum die naturbelassene Ausgleichsfläche am OT Tarmow entwickelt.

Noch Fragen?

Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

Sie haben Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit dem Solarpark in Tarmow. Dann sind Sie bei uns richtig.

Hannes Huckebrink

Hannes Huckebrink

Direktor Projektentwicklung

​+49 172 447 99 44

Patrick Djuga

Patrick Djuga

Projekt- & Geschäftsentwicklung

+49 176 2479 7505